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Leih-Oma |
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Eine „Leih-Oma“ betreut Kinder
unterschiedlichen Alters
in der Wohnung der Sorgeberechtigten oder bei
sich zu Hause.
Sollte die Betreuung nur für einige Wochen,
max. 3 Monate
oder nur weniger als 15 Stunden pro Woche
stattfinden,
sind keine Ausbildung zur Tagesmutter und
keine Erlaubnis
des Jugendamtes vorgeschrieben.
Die Bezahlung sollte sich am Stundensatz der
Tagesmütter
orientieren, kann aber auch frei ausgehandelt
werden.
Es gelten die üblichen Hinzuverdienstgrenzen
sowie die
Vorschriften des Sozialversicherungs- und
Steuerrechtes.
Betreuungs-Beispiele:
• einmal pro Woche nach der Schule für
vier Stunden
• dreimal pro Woche nach der Schule für
2 - 3 Stunden
• bei Bedarf ab Hort ca. 17.00 Uhr für
1 - 2 Stunden
• 1 - 4 mal pro Monat ab Kindergarten
12.30 - 19.00 Uhr |
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